Neunkircher Karnevals Ausschuss e.V.

ORGANISATION GEMEINSAMER FASTNACHTSVERANSTALTUNGEN

Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, das Sie auch in diesem Jahr am Rosenmontagszug teilnehmen.
Zur Gewährleistung eines erfolgreichen Ablaufes beachten Sie bitte nachstehende Punkte:

  1. Zugsicherung:
    Jeder PKW hat 2 Personen,
    LKW-Kastenwagen 4 und
    Sattelzug mit Aufleger 6 Personen als Ordner abzustellen,
    die zum Tragen einer WARNWESTE verpflichtet sind.
  2. Fahrzeuge müssen bis 20 cm Bodenfreiheit verkleidet sein.
  3. Fahrzeuge auf denen Personen stehen oder sitzen, müssen so verkleidet sein, dass niemand herunterfallen kann.
  4. Bonbons dürfen nur nach der Seite mit genügend Abstand vom Fahrzeug geworfen werden.
  5. Harte Gegenstände (wie z.B. Getränkedosen) dürfen nicht geworfen werden.
  6. Den Anweisungen der Zugsicherung und der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.
  7. Die Fahrer verpflichten sich, vor und während des Rosenmontagszuges kein Alkohol zu trinken und die Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
  8. Alle Fahrzeuge müssen den Bestimmungen STVO § 29 entsprechen.

Bitte verhalten Sie sich vorsichtig und diszipliniert !!!

Heijoo und Alleh hopp


Sollten Sie noch Fragen haben steht Ihnen unser Zugmarschall Friedel Wagner unter der Tel. Nr. 06821 6363126, Mobil: 0157 304 306 59, FAX: 032121003714 und per e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.

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