Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, das Sie auch in diesem Jahr am Rosenmontagszug teilnehmen. Zur Gewährleistung eines erfolgreichen Ablaufes beachten Sie bitte nachstehende Punkte: |
- Zugsicherung:
Jeder PKW hat 2 Personen, LKW-Kastenwagen 4 und Sattelzug mit Aufleger 6 Personen als Ordner abzustellen, die zum Tragen einer WARNWESTE verpflichtet sind.
- Fahrzeuge müssen bis 20 cm Bodenfreiheit verkleidet sein.
- Fahrzeuge auf denen Personen stehen oder sitzen, müssen so verkleidet sein, dass niemand herunterfallen kann.
- Bonbons dürfen nur nach der Seite mit genügend Abstand vom Fahrzeug geworfen werden.
- Harte Gegenstände (wie z.B. Getränkedosen) dürfen nicht geworfen werden.
- Den Anweisungen der Zugsicherung und der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.
- Die Fahrer verpflichten sich, vor und während des Rosenmontagszuges kein Alkohol zu trinken und die Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
- Alle Fahrzeuge müssen den Bestimmungen STVO § 29 entsprechen.
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Bitte verhalten Sie sich vorsichtig und diszipliniert !!! Heijoo und Alleh hopp
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Sollten Sie noch Fragen haben steht Ihnen unser Zugmarschall Friedel Wagner unter der Tel. Nr. 06821 6363126, Mobil: 0157 304 306 59, FAX: 032121003714 und per e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.
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